So schön der Gedanke auch ist, kann er sich schnell ins Gegenteil verkehren. Sie haben eine Pauschalreise mit einem Reiseveranstalter gebucht und vor Ort stellt sich heraus, dass das Zimmer nicht den Standards entspricht.
Das Gepäck ist gar nicht oder verspätet angekommen. Mitbewohner, mit acht Beinen bevölkern ihr Zimmer. Das Zimmer hat, obgleich der Meerblick gebucht ist, lediglich Aussicht auf eine Betonwüste. Dazu kommen Bauarbeiten die eine Erholung ganz schnell zunichte machen.
In all diesen Fällen gilt, dass sie das Recht auf Minderung haben. Aber Achtung. Zunächst müssen sie vor Ort den Mangel bei der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter reklamieren und um Abhilfe auffordern. Sie sollten zur Sicherung auch die Beweise sichern. Machen sie Fotos von den Gegebenheiten und versichern sie sich bei Mitreisenden. Lassen sie sich deren Adressen aufschreien, damit sie auch notfalls, wenn keine Abhilfe geschaffen wird, Zeugen haben.
Sollte keine Abhilfe geschaffen werden, müssen sie nach der Rückkehr aus ihrem Urlaub die Mängel anzeigen. Auch hier gilt, dass es oftmals notwendig ist, einen Anwalt einzuschalten. Die Mängel müssen spätestens vier Wochen nach der Rückkehr geltend gemacht werden, ansonsten verlieren sie ihren Anspruch auf Minderung.
Sollten sie Flugverspätungen haben, sollten sie die Bordkarten und Flugtickets auf jeden Fall verwahren, da hieraus auch die entsprechenden benötigten Daten hervorgehen. Für den Fall des Verlustes des Reisegepäcks, sollten sie sämtliche Quittungen für die neu angeschafften Gegenstände aufbewahren.
Sollten sie dennoch solche Schwierigkeiten bei ihrer Pauschalreise haben, können sie sich vertrauensvoll an uns wenden.