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Kosten

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sie richtet sich nach dem Gegenstandswert und der Tabelle zum RVG. Diese können sie über den Link RVG abrufen, oder sprechen Sie uns direkt an.

Parteien die wirtschaftlich nicht in der Lage sind die Kosten der Beratung zu tragen, eröffnet sich die Möglichkeit bei den zuständigen Amtsgerichten einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen. Dieses gilt für den Fall der außergerichtlichen Vertretung.

Bei gerichtlichen Vertretungen eröffnet das Gesetz die Möglichkeit Verfahrenskosten- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wenn der Rechtsstreit Erfolgsaussichten besitzt und nicht mutwillig erfolgt, gewährt das Gericht Verfahrenskosten- und Prozesskostenhilfe.

Das entsprechende Formular können Sie unter der Rubrik Downloads herunterladen. Falls Sie Fragen hierzu haben, können diese gerne in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.

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Rechtsanwältin Silke Rottmann
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