Kosten

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sie richtet sich
nach dem Gegenstandswert und der Tabelle zum RVG. Diese können sie über den
Link RVG abrufen, oder sprechen Sie uns direkt an.

Parteien die wirtschaftlich nicht in der Lage sind die Kosten der Beratung zu tragen,
eröffnet sich die Möglichkeit bei den zuständigen Amtsgerichten einen Antrag auf
Beratungshilfe zu stellen. Dieses gilt für den Fall der außergerichtlichen Vertretung.

Bei gerichtlichen Vertretungen eröffnet das Gesetz die Möglichkeit Verfahrenskosten-
oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wenn der Rechtsstreit Erfolgsaussichten
besitzt und nicht mutwillig erfolgt, gewährt das Gericht Verfahrenskosten- und
Prozesskostenhilfe.

Das entsprechende Formular können Sie unter der Rubrik Downloads herunterladen.
Falls Sie Fragen hierzu haben, können diese gerne in einem persönlichen Gespräch
erörtert werden.