Hat ein Mieter die gesamte Schließanlage eines Hauses zu ersetzen, wenn er einen Schlüssel verliert? Diese Frage beschäftigte ebenfalls den BGH.
Der Mieter konnte bei Auszug lediglich einen Schlüssel von Zweien vorlegen. Der Vermieter forderte nun Schadensersatz in Höhe der Kosten für den Austausch einer gesamten Schließanlage von ca. Euro 1.500,00.

Zu Recht wie der BGH meint. Der Schaden besteht in der Missbrauchsgefahr und aus Sicherheitsgründen. Hier ist durch den Verlust des Schlüssels tatsächlich ein Schaden entstanden, der es rechtfertigt, die gesamte Schließanlage des Hauses auszutauschen und den Mieter schadensersatzpflichtig zu machen. Einzige Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die Schließanlage auch tatsächlich ausgetauscht wird. Die bloße Behauptung des  Austausches reicht nicht aus.

BGH, VIII ZR 205/13