Im Jahr 2013 werden die Zahlbeträge zur Düsseldorfer Tabelle nicht angehoben.
Ab dem 1.1.2013 wurden die Freibeträge der Unterhaltsverpflichteten angehoben.
Der notwendige Eigenbedarf gegenüber minderjährigen Kinder und volljährigen Kindern die noch bei einem Elternteil leben und die allgemeine Schulausbildung absolvieren ist:
Bei einem nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen werden die Freibeträge auf € 800,00 statt bisher € 770,00 angehoben, bei einem erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen auf monatlich € 1.000,00.
Hierin sind für die Unterkunft bis € 360,00 enthalten. Inbegriffen sind auch die umlagefähigen Nebenkosten.
Gegenüber volljährigen Kindern beträgt der angemessene Eigenbedarf € 1.200,00. Hier ist eine Warmmiete von € 450,00 enthalten.
Nähere Informationen und die Tabelle finden sie unter duesseldorfer tabelle