Vollzeitbeschäftigung für betreuende Mutter nicht zumutbar, sofern keine Betreuungseinrichtung in der Nähe erreichbar ist.

Der BGH hat in seiner neuesten Entscheidung die Ausübung einer Vollzeitbeschäftigung für eine Mutter von drei Kindern im ländlichen Bereich, trotz deren Alter erheblich über – drei Jahren – als unzumutbar abgelehnt. Damit rückt der BGH von seiner restriktiven Ablehnung einer Teilzeitbeschäftigung einer Mutter etwas ab. Es ist hingegen immer zu bedenken, dass dies eine Einzelfallentscheidung ist. Dennoch wird erstmalig die Arbeit einer Mutter nach Schulschluss in den Nachmittagsstunden berücksichtigt.