Verkehrsrecht
Wenn sie einen Unfall hatten, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an unsere Kanzlei.
Wir werden Ihnen helfen, schnell und kompetent Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Dabei beantworten wir Ihnen Ihre Fragen zur Regulierung des Schadens, zur Haftung und welche Ansprüche realistisch und durchsetzbar gegenüber der gegnerischen Versicherung sind.
Sollten Sie geblitzt worden sein, oder bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben, so wenden Sie sich bitte umgehend an uns.
Privater Autokauf
Bei einem gebrauchten Autokauf von einem Händler an einen Privatmann kann ein wirksamer Haftungsaufschluss für Mängel nicht vereinbart werden. Allerdings kann der Händler seine Haftung diesen für den Zeitraum von einem Jahr begrenzen.
Anders verhält es sich, wenn zwei Privatleute einen gebrauchten PKW veräußern. Dann kann ein Haftungsausschluss vereinbart werden. Häufig geschieht dieses mit den Klauseln “ unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“.
Dies gilt hingegen nur für bei Verkäufen von privat an privat möglich und betrifft nicht die Mängel die arglistig verschwiegen werden, oder mit denen der Verkäufer dem Käufer eine Garantie gegeben hat. Gerade eine Zusicherung wie „frei von Mängeln“ ist arglistig, wenn der Verkäufer den Mangel des Wagens kannte oder damit rechnen musste. Dies wird häufig vorkommen, wenn ein Unfallschaden verschwiegen wird. Allerdings ist zu beachten, das der Verkäufer den Käufer von diesen Mängel unaufgefordert hinweisen muss.
In einem solchen Fall kann der Käufer von dem Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern, oder die Reparatur zu Lasten des Verkäufers durchführen lassen. Allerdings ist der Käufer in diesem Fall beweispflichtig, das der Mangel bereits bei Kauf vorlag.
Fahrerflucht
Sie haben einen parkenden Pkw angefahren und der Fahrer ist nicht auffindbar. Die allgemein vorherrschende Auffassung, dass man mit einer Wartepflicht von 15 Minuten auf der sicheren Seite ist, um eine Fahrerflucht zu umgehen, ist falsch.
Sie haben, wenn sie den Fahrer nicht finden können, die Möglichkeit umgehend zu einer Polizeidienststelle zu gehen und dort ihren Namen und ihre Adresse zu hinterlassen. Andernfalls können Sie sich des unerlaubten Entfernen des Unfallortes schuldig machen.
Tätigkeitsschwerpunkte Verkehrsrecht
Abwicklung Verkehrsunfall, Geltendmachung sämtlicher materieller Ansprüche, Schmerzensgeld, Schadensersatz, Geschwindigkeitsüberschreitung, Führerschein, Alkohol- und Betäubungsmittelmissbrauch, Reparatur des Fahrzeuges, Totalschaden, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafrecht, Wesseling, Bornheim, Brühl, Bonn
Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Wesseling