Strafrecht

 

Sie erhalten eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen?
Sie sollen eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, sind sich keiner Schuld bewusst?
Sie haben eine Anklage der Staatsanwaltschaft erhalten?

 

 

Hier sind rechtliche Fragestellungen zu klären, die Mithilfe eines Anwaltes zu regeln sind.

Bei diesen Angelegenheiten vertreten wir Sie sach- und fachgerecht, sowohl vor der Polizei

als auch vor der Staatsanwaltschaft.

Gerade wenn sie in einen Unfall verwickelt gewesen sind und verabsäumt haben den Unfallgegner zu informieren oder die Polizei  hat ihren Unfall nicht aufgenommen. In diesen Fällen ist es ratsam, vor der Polizei sich nicht zur Sache zu äußern. Mithilfe eines Rechtsanwaltes wäre zunächst der Sachverhalt zu klären. Dies geschieht zunächst durch die Akteneinsicht.

Auch Bußgeldbescheide sollten auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Beachten sie, dass mit der Zustellung Firsten zu laufen beginnen, die gewahrt werden müssen. Ob sich hier ein Verfahren lohnt und ob Chancen bestehen, ein für Sie positives Ergebnis zu erzielen, kann bei Prüfung der Sachlage festgestellt werden.

 

Tätigkeitsschwerpunkte Strafrecht

Verkehrsstrafrecht, Körperverletzungsdelikte, Betäubungsmittelrecht, Jugendstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Vermögensdelikte, Wesseling, Bornheim, Brühl, Bonn

Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht in Wesseling

Selbstverständlich begleiten und vertreten wir Sie in den Hauptverhandlungen vor Gericht.